Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dennis Rauscher Software, Dennis Rauscher – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber genannt.
1.2 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, der Dienstleister hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Dienstleister bietet Beratungs- und Implementierungsleistungen im Bereich Marketing Automation an. Die genaue Bezeichnung und Aufschlüsselung des Leistungsangebots ergibt sich aus den Angebotsunterlagen, Preislisten und Leistungsbeschreibungen des Dienstleisters.
2.2 Grundlage für die Arbeit des Dienstleisters und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Auftraggeber dem Dienstleister mitgeteilte Briefing.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Der Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Annahme des Projektangebots durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme erfolgt durch die schriftliche Unterzeichnung des Angebots oder durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers.
3.2 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung des Dienstleisters, dem Briefing, dem Angebot, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie eventuellen Anlagen zur Auftragsbestätigung.
4. Leistungsumfang und Pflichten der Vertragsparteien
4.1 Der Dienstleister erbringt seine Leistungen im Rahmen des vereinbarten Zeitrahmens.
4.2 Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister alle für die Durchführung des Projekts benötigten Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
4.3 Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit dem Dienstleister erteilen.
5. Vergütung
5.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
5.2 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum oder umfasst mehrere Einheiten, so kann der Dienstleister dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen.
5.3 Bei Zahlungsverzug kann der Dienstleister Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
6. Termine
6.1 Termine werden zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber schriftlich vereinbart.
6.2 Verzögert sich die Durchführung des Projekts aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Dienstleister eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
7. Nutzungsrechte
7.1 Die Nutzungsrechte an den vom Dienstleister erstellten Arbeiten werden auf den Auftraggeber übertragen, soweit dies für den vereinbarten Zweck erforderlich ist. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters.
7.2 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Der Dienstleister verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
8.2 Der Dienstleister haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
8.3 Mit der Genehmigung von Arbeiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
8.4 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Arbeiten entfällt jede Haftung des Dienstleisters.
8.5 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Dienstleister nicht.
9. Vertraulichkeit
9.1 Der Dienstleister verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die er aufgrund eines Auftrags vom Auftraggeber erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter als auch herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Dienstleisters, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
